Autex Expert

Autex TÜV Zertifiziert

KFZ-Gutachten

Kosten für Schadengutachten

Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, werden die Kosten durch die Versicherung des Schadenverursachers getragen.

Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen werden.

Kaskoschäden (Kaskogutachten)

Bei einem selbstverschuldeten Unfall, Wildschaden, Hagelschaden oder ähnlichem ist der Kasko-Vertrag mit Ihrer Versicherung bindend.

Sollten wir durch Sie oder Ihre Kaskoversicherung beauftragt werden, erstellen wir das Kasko-Gutachten.

Wertgutachten

Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen? Für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir ermitteln den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs anhand zahlreicher Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand etc.

•             Erstellung von Wertgutachten
•             Oldtimer-Bewertungen
•             Ermittlung des Marktwertes
•             Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
•             Ermittlung des Händlereinkaufswertes
•             Ermittlung des Wertes z. B. von Leasingrückläufern, Übernahme von Firmenwagen, etc.

Service für Leasingrückläufer

Wir ermitteln für Sie den Zustand von Autos und Transportern sowie Motorrädern und Geländewagen.

Weicht der Zustand eines Fahrzeugs aufgrund von beschädigten Teilen oder Unfallschäden vom Standard ab, wird auf Grundlage eines EDV-Zustandsberichts dokumentiert, in welchem Umfang notwendige Reparaturen oder vorherige Unfälle zur Wertminderung beitragen.

Wir dokumentieren hierbei folgende Fakten:

•             Allgemeine Fahrzeugdaten (wie Ausführung, Erstzulassung, Laufleistung)
•             Serien- und Sonderausstattung
•             Notwendige Reparaturen (wie Beschädigungen, Verschleiß von sicherheitsrelevanten und sonstigen Teilen, fehlende Inspektionen)
•             Fehlende Teile (wie aus- oder abgebautes Serienzubehör, unvollständiges Bordwerkzeug)
•             Wertminderung aus Vorschäden (reparierte Unfallschäden)